Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die entgeltliche Nutzungsüberlassung des Baumhauses auf dem Gelände des Campingplatzes Wernerwald zum Zwecke der Beherbergung, sowie sämtliche in diesem Zusammenhang für den Gast und sonstige Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“) erbrachten weiteren Leistungen der Atorf & Benthin GbR im weiteren Textverlauf „TreeLounge“ genannt.

2. Es gelten ausschließlich diese AGBs, etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn „TreeLounge“  nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Vertragsschluss

1. Mit der Annahme der Bestellung und der Bestätigungsmail der „TreeLounge“ kommt der Mietvertrag zu Stande. Bestellungen Dritter zu Gunsten des Vertragspartners unterliegen der gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Vertragspartner.
2. Der Mietvertrag kommt zu Stande, wenn der Vertragspartner, den im Bestätigungsschreiben genannten Betrag, spätestens 4 Wochen vor der Anreise auf das Konto der „TreeLounge“ zahlt. Maßgebend ist hier tatsächliche Gutschrift auf dem Konto.
3. Eine Untervermietung ist nur nach  Zustimmung der „TreeLounge“ möglich.

III. An- und Abreise

1. Die Anreise kann frühestens ab 15 Uhr des vereinbarten ersten Miettages angetreten werden.
2. Die Abreise muss spätestens bis 11 Uhr des vereinbarten letzten Miettages erfolgen, andernfalls ist die „TreeLounge“ berechtigt, Nachforderungen in Höhe des Tagesmietpreises des jeweiligen Miettages zu berechnen.

IV. Leistungen und Preise

1. Die „TreeLounge“ ist verpflichtet, das vom Vertragspartner nach Ziff. II dieser AGB wirksam gebuchte Baumhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Grundlage für die vertraglichen Leistungen der „TreeLounge“ sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website www.baumhaus-cuxhaven.de
3. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste unserer Website zu entnehmen. Sie beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die obligatorische Kurtaxe der Stadt Cuxhaven ist nicht im Preis enthalten und muss vor Ort gezahlt werden.

V. Umbuchung oder Stornierung

Eine Umbuchung ist bis 14 Tage vor der Anreise möglich und ist uns umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Stornierung bleibt kostenfrei, wenn sie spätestens 14 Tage vor der geplanten Anreise schriftlich bei uns eingeht und durch uns bestätigt wird. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor geplanter Anreise werden 100% des Rechnungsbetrages von uns geltend gemacht. Bei Nichterscheinen der Gäste wird der gesamte Rechnungsbetrag einbehalten.

VI. Rücktritt der „TreeLounge“ vom Mietvertrag

1. Die „TreeLounge“ ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Baumhaushotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • der Vertragspartner schuldhaft irreführende oder falsche Angaben über vertragswesentlichen Tatsachen, beispielsweise zu seiner Person oder zum Aufenthaltszweck, macht;
  • das gebuchte Baumhaus ohne Zustimmung der „TreeLounge“ untervermietet oder zu anderen als Beherbergungszwecken oder gesetzeswidrigen Zwecken genutzt wird;

2. Ein berechtigter Rücktritt der „TreeLounge“ begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ansprüche der „TreeLounge“ auf Ersatz des  entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleiben im Falle berechtigter Vertragsbeendigung unberührt.

VII. Gewitter und Sturm

Im Zuge einer amtlichen Unwetterwarnung ist die „TreeLounge“ berechtigt das Baumhaus zu sperren und eine Notunterkunft bereitzustellen.

VIII. Haftung, Verjährung, Aufrechnung

1. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn oder durch Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Haftung der „TreeLounge“ für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Vertragspartners sowie Schäden aus einer Verletzung von Kardinalpflichten; insoweit haftet die „TreeLounge“  für jeden Grad des Verschuldens. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf regelmäßig vorhersehbare Schäden begrenzt. Als Kardinalpflichten gelten die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Pflichten, deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, also insbesondere diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass ein Baumhaus Gefahren mit sich bringt (Höhe, Astbruch etc.). Er wird das ihm Zumutbare beitragen, um Störungen zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten. Bei Störungen oder Mängeln hat der Vertragspartner die „TreeLounge“  unverzüglich zu informieren. Werden der „TreeLounge“ Störungen oder Mängel bekannt, wird es sich bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
4. Für eingebrachte Sachen des Vertragspartners haftet die „TreeLounge“ nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
5. Soweit eine Haftung der „TreeLounge“ für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6. Eine Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber einer Forderung der „TreeLounge“ steht dem Vertragspartner nur zu, wenn dessen Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

IX. Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Hausordnung ist die „TreeLounge“ berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.

X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der „TreeLounge“ in Köln.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der „TreeLounge“.
(Stand: 31.07.2016)

Hausordnung  Baumhaus auf dem Campingplatz Wernerwald

  • Das Befahren des Geländes soll umsichtig und in Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Unnötige Fahrten auf dem Campingplatzgelände sind zu unterlassen.
  • Die Störung anderer Gäste durch vermeidbaren Lärm im Baumhaus oder auf dem Gelände des Campingplatzes, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, ist zu unterlassen. In dieser Zeit gilt auch ein generelles Befahrungsverbot des Campingplatzgeländes mit motorisierten Fahrzeugen.
  • Das Baumhaus sowie die Sanitäranlagen sind zur Vermeidung von Schäden ordnungsgemäß zu behandeln und im sauberen Zustand zu erhalten.
  • Abfälle sind in den hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Hunde sind auf Grund des generellen Verbotes auf dem Campingplatz auch im Baumhaus nicht erlaubt ebenso andere Haustiere.
  • Es besteht ein Rauchverbot im Baumhaus.
  • Flüssigkeiten (Spül-Waschwasser) sind in dem dafür vorgesehenen Waschbecken im Bad oder in den Entsorgungsstationen des Campingplatzes zu entsorgen. Auf keinen Fall dürfen Sie in die Komposttoilette geschüttet werden. Es besteht die Gefahr dass die Flüssigkeit durch die untere Schublade wieder herausläuft. Wenn dies passiert stehen Sie nicht nur im sprichwörtlichen Sinne in der Sch... .
  • Das Grillen oder das Benutzen von offenem Feuer ist auf dem gesamten Campingplatz verboten. Nutzen Sie bitte die ausgewiesene Grill- und Feuerstelle.
  • Fenster und Türen des Baumhauses sind beim Verlassen sowie bei Regen, Schneefall und Unwetter zu verschließen.
  • Von Treppen, der Terrasse und aus Fenstern des Baumhauses darf nichts geworfen oder geschüttet werden.
  • Geländer und Brüstungen, dürfen nicht überstiegen werden. Zum Betreten und Verlassen des Baumhauses sind die hierfür vorgesehenen Treppen zu benutzen. Treppen sind als Fluchtwege freizuhalten.
  • Der Vertragspartner hat seine Kinder ausreichend zu beaufsichtigen.

TreeLounge
Atorf&Benthin GbR
Heidemannstr.109
50825 Köln

(Stand: 25.08.2021)